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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheit

Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbereich
  2. Landesgleichstellungsgesetze
  3. Stand der Barrierefreiheit
  4. Nicht barrierefreie Inhalte
  5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  6. Feedback und Kontaktangaben
  7. Schlichtungsverfahren
  8. Schlichtungsstellen der Bundesländer
  9. Ergänzende Angaben
  10. Prüfbericht als PDF

Anwendungsbereich

Die pme Familienservice GmbH arbeitet intensiv daran, das Portal Mein.Familienservice und dort bereitgestellte Dokumente (in der Regel PDF-Dateien) barrierefrei zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Richtlinie (EU) 2016/2102, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://mein.familienservice.de.

Die Erklärung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Inhalte von Drittanbietern, auf die über externe Links verwiesen wird.

Landesgleichstellungsgesetze

pme Familienservice ist bestrebt alle Gesetze und Verordnungen zu erfüllen, die das Thema Barrierefreie Informationstechnik voranbringen. Sofern es neben europäischen und nationalen Richtlinien, länderorientierte Vorgaben bezüglich Barrierefreiheit gibt, werden diese in dieser Erklärung beachtet. Aktuell werden folgende Landesgleichstellungsgesetze berücksichtigt:

  • Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
  • Bayerische Digitalverordnung – BayDiV 

Stand der Barrierefreiheit

Diese Webanwendung ist nicht vollständig barrierefrei, damit werden die Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig erfüllt.
Hinweis: Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend der
BITV 2.0.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 23.
Januar 2024. Die Webanwendung wurde nach höchstmöglichem Maß getestet. Dabei
unterliegen die zentralen Elemente und die Einstiegspunkte besonders strengen Kriterien
und sind gekennzeichnet. Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als
nicht-barrierefrei identifiziert:

Barrieren:

  • Grafische Bedienelemente haben vereinzelt keine oder keine aussagekräftigen
  • Alternativtexte.
  • Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln ihren Zweck nicht.
  • Nicht alle Texte und grafischen Bedienelemente erfüllen die Kontrastanforderungen.
  • Eingeblendete Inhalte sind nicht bedienbar.
  • Die Webanwendung ist ohne Maus nicht vollständig bedienbar.
  • Es sind visuell ausgeblendete Inhalte vorhanden, die für den Screenreader im
  • Lesemodus weiterhin erreichbar sind.
  • Barrierefreiheitserklärung zum Testbericht
  • Autor: msg.BiN © msg BiN GmbH Seite 3 von 5
  • Nicht alle Bedienelemente entsprechen der Mindestgröße von 44 x 44 Pixel (AAA).
  • Anderssprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
  • Statusmeldungen sind programmatisch nicht verfügbar und werden ohne manuelle
  • Fokussierung nicht vom Screenreader erkannt.

Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Wir arbeiten
daran, die noch vorhandenen Barrieren zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.01.2024 auf der Grundlage einer vorangehenden Überprüfung
durch die Firma msg BiN GmbH erstellt.

Die Überprüfung beruht auf einem Barrierefreiheits-Test unter Berücksichtigung der Kriterien der EN 301 549, der bis zum 20. Dezember 2023 von msg BiN GmbH durchgeführt wird.

msg BiN GmbH
Südwestpark 60
90449 Nürnberg

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Daniel Erler
Flottwellstraße 4-5
10785 Berlin

Telefonnummer: +49 30 26393566
daniel.erler@familienservice.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
​​​​​​​E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Schlichtungsstellen der Bundesländer

Im Falle einer Beschwerde können Sie sich an die die oben genannte Schlichtungsstelle des Bundes kontaktieren. Natürlich können Sie sich auch an eine Schlichtungsstellen der Länder wenden. Auf eine Auflistung aller Schlichtungsstellen verzichten wir aus Gründen der Übersichtlichkeit dieser Erklärung.

Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)


mein.familienservice.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das
gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus, wobei teilweise auch Kriterien
der WCAG Priorität AAA erfüllt werden:

  • Eine Vorlesefunktion wird zur Verfügung gestellt.
  • Die Seite bietet die Möglichkeit für Nutzende das Erscheinungsbild an individuelle
  • Bedürfnisse anzupassen, darunter fallen Einstellungen zur Schriftgröße, dem
  • Zeilenabstand, der Inhaltsgröße, dem Wortabstand, sowie den Farbeinstellungen.
  • Eine Lupenfunktion ist vorhanden.

Tastaturnutzer:innen wird die Aktivierung der Funktion „Tastatursteuerung“ in den
Barrierefreiheitseinstellungen zur erleichterten Bedienung empfohlen.

Letzte Version dieser Erklärung: 23. Januar 2024 (entsprechend Muster der (EU) 2018/1523).